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Aktuelles

Elternunterhalt: Sozialhilfeträger kann keinen Unterhalt für die Vergangenheit fordern

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Verwirkung von Elternunterhalt

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Die unzulängliche Verteilung des Elternunterhalts

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Der Entscheidungsspielraum bei der Pflegeheimwahl

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Eine Betreuung kann auch durch eine nachträgliche Vorsorgevollmacht zur Aufhebung gebracht werden

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Schulungen bei Ihnen vor Ort!

Wir schulen Ihre Pflege(fach)kräfte, PDL und WBL, HL und Verwaltungen bei Ihnen vor Ort in der Einrichtung.

Die Themen richten wir dabei nach Ihren individuellen Bedürfnissen aus. Diese können deshalb in einem Vorgespräch gemeinsam erarbeitet werden.

Unabhängig hiervon halten wir insbesondere Schulungen zu folgenden Themen:

  • Umgang mit offenen Heimkosten
  • Schweigepflichten
  • Dokumentation – Inhalt und Bedeutung
  • Richtiger Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen
  • Brennpunkt Demenz – haftungsrechtliche Fragestellungen
  • Umgang mit ärztlichen Anordnungen
  • Haftungsrecht in der Pflege (Sturz und ähnliches)
  • Der richtige Umgang mit dem Betreuer

Die Kosten werden hierbei pro Schulung erhoben, nicht pro Teilnehmer. Die Länge der Fortbildung beträgt in der Regel eine bis eineinhalb Stunden.

Wir bieten jedoch auch Schulungen, die pro Teilnehmer berechnet werden, bei uns in den Kanzleiräumlichkeiten an.

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© 2020 Anwaltskanzlei für Heime und Pflegedienste